Rechtsprechung
   VG Berlin, 10.03.2023 - 5 K 631.22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,8230
VG Berlin, 10.03.2023 - 5 K 631.22 (https://dejure.org/2023,8230)
VG Berlin, Entscheidung vom 10.03.2023 - 5 K 631.22 (https://dejure.org/2023,8230)
VG Berlin, Entscheidung vom 10. März 2023 - 5 K 631.22 (https://dejure.org/2023,8230)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,8230) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 42 Abs 2 VwGO, § 43 Abs 2 VwGO, § 16 LGG BE
    Gleichstellungsrechtliche Frauenvertreterin in Berlin: Allgemeiner Freistellungsanspruch für die Stellvertreterin

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • VG Berlin, 30.03.2022 - 5 K 81.21
    Auszug aus VG Berlin, 10.03.2023 - 5 K 631.22
    Für das Bundesgleichstellungsgesetz, das den Vertretungsfall gar nicht definiert, geht die Kammer mit dem Bundesverwaltungsgericht davon aus, dass die Rechtsstellung der Vertreterin im Regelfall als Verhinderungs- und Abwesenheitsvertretung ausgestaltet ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Juni 2007 - 6 A 1/06 -, juris Rn. 50 zu § 18 Abs. 7 Satz 1 BGleiG a.F.; Urteil der Kammer vom 30. März 2022 - 5 K 81.21 -, juris Rn. 22 zu § 26 Abs. 1 BGleiG).

    Eine rechtliche Verhinderung, wie etwa im Falle der Befangenheit (vgl. Urteil der Kammer vom 30. März 2022, a.a.O., Rn. 21 ff. zum BGleiG) liegt nicht vor.

  • BVerwG, 16.10.2013 - 8 C 21.12

    Verwaltungsakt; Bestimmtheit; Begründung; Auslegung; Einzelfallregelung; konkret;

    Auszug aus VG Berlin, 10.03.2023 - 5 K 631.22
    Dieses Subsidiaritätserfordernis soll unnötige Feststellungsklagen vermeiden, wenn für die Rechtsverfolgung eine andere sachnähere und wirksamere Klageart zur Verfügung steht, und will deshalb aus Gründen der Prozessökonomie den der Klägerin zustehenden Rechtsschutz auf dasjenige Verfahren konzentrieren, das ihrem Anliegen am wirkungsvollsten gerecht wird (vgl. BVerwG, Urteile vom 19. März 2014 - 6 C 8/13 -, juris Rn. 13; vom 16. Oktober 2013 - 8 C 21/12 -, juris Rn. 18).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.08.2018 - 60 PV 8.17

    Personalratssitzung; Teilnahmepflicht; Vorrang; Verhinderung;

    Auszug aus VG Berlin, 10.03.2023 - 5 K 631.22
    Eine Verhinderung der Frauenvertreterin liegt - wie auch im Personalvertretungsrecht (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 12. April 2022 - 61 K 15.21 PVL -, juris Rn. 17; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. August 2018 - 60 PV 8.17 -, juris Rn. 24; vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Mai 2020 - 5 P 5/19 -, juris Rn. 21 zu § 31 Abs. 1 Satz 2 des Bundespersonalvertretungsgesetzes a.F.) - vor, wenn die Frauenvertreterin objektiv, das heißt aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht in der Lage ist, ihre gesetzlichen Aufgaben und Pflichten wahrzunehmen (vgl. Wankel/Horstkötter a.a.O., § 16 LGG Rn. 1465).
  • BVerwG, 08.04.2010 - 6 C 3.09

    Gleichstellungsbeauftragte; Dienststelle; Dienststellenleitung; Hauptzollamt;

    Auszug aus VG Berlin, 10.03.2023 - 5 K 631.22
    In diesem Fall des gesetzlich besonders ausgeformten Organstreits wäre sie auf die Feststellung eines konkreten Rechtsverstoßes durch ein bestimmtes Handeln oder Unterlassen der Dienststellenleitung beschränkt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. Juni 2013 - 4 B 31.12 -, juris Rn. 15; BVerwG, Urteil vom 8. April 2010 - 6 C 3/09 -, juris Rn. 12 und 14 zu § 22 Abs. 3 Nr. 1 des Bundesgleichstellungsgesetzes BGleiG a.F.).
  • BVerwG, 19.03.2014 - 6 C 8.13

    Allgemeine Leistungsklage; amtsangemessene Beschäftigung; bestmögliche

    Auszug aus VG Berlin, 10.03.2023 - 5 K 631.22
    Dieses Subsidiaritätserfordernis soll unnötige Feststellungsklagen vermeiden, wenn für die Rechtsverfolgung eine andere sachnähere und wirksamere Klageart zur Verfügung steht, und will deshalb aus Gründen der Prozessökonomie den der Klägerin zustehenden Rechtsschutz auf dasjenige Verfahren konzentrieren, das ihrem Anliegen am wirkungsvollsten gerecht wird (vgl. BVerwG, Urteile vom 19. März 2014 - 6 C 8/13 -, juris Rn. 13; vom 16. Oktober 2013 - 8 C 21/12 -, juris Rn. 18).
  • BVerwG, 27.06.2007 - 6 A 1.06

    Wahl der Gleichstellungsbeauftragten beim Bundesnachrichtendienst;

    Auszug aus VG Berlin, 10.03.2023 - 5 K 631.22
    Für das Bundesgleichstellungsgesetz, das den Vertretungsfall gar nicht definiert, geht die Kammer mit dem Bundesverwaltungsgericht davon aus, dass die Rechtsstellung der Vertreterin im Regelfall als Verhinderungs- und Abwesenheitsvertretung ausgestaltet ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Juni 2007 - 6 A 1/06 -, juris Rn. 50 zu § 18 Abs. 7 Satz 1 BGleiG a.F.; Urteil der Kammer vom 30. März 2022 - 5 K 81.21 -, juris Rn. 22 zu § 26 Abs. 1 BGleiG).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.06.2013 - 4 B 31.12

    Recht, einmal jährlich eine Versammlung der weiblichen Beschäftigten

    Auszug aus VG Berlin, 10.03.2023 - 5 K 631.22
    In diesem Fall des gesetzlich besonders ausgeformten Organstreits wäre sie auf die Feststellung eines konkreten Rechtsverstoßes durch ein bestimmtes Handeln oder Unterlassen der Dienststellenleitung beschränkt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. Juni 2013 - 4 B 31.12 -, juris Rn. 15; BVerwG, Urteil vom 8. April 2010 - 6 C 3/09 -, juris Rn. 12 und 14 zu § 22 Abs. 3 Nr. 1 des Bundesgleichstellungsgesetzes BGleiG a.F.).
  • VG Berlin, 04.10.2017 - 5 K 242.15

    Beteiligung der Gesamtfrauenvertreterin der Berliner Justiz für

    Auszug aus VG Berlin, 10.03.2023 - 5 K 631.22
    Ein Beanstandungsverfahren gemäß § 18 LGG als einfacherer Weg zur Durchsetzung ihres Begehrens (vgl. Urteile der Kammer vom 4. Oktober 2017 - 5 K 242.15 -, juris Rn. 18 und vom 27. Februar 2014, a.a.O., Rn. 24 f.) war hier vor der Klageerhebung nicht durchzuführen.
  • VG Hamburg, 30.10.2013 - 9 K 671/11

    Zur personellen Ausstattung einer Gleichstellungsbeauftragten nach dem

    Auszug aus VG Berlin, 10.03.2023 - 5 K 631.22
    Sie begehrt mithin eine in die Zukunft gerichtete (innerdienstliche) Leistung (vgl. VG Hamburg, Urteil vom 30. Oktober 2013 - 9 K 671/11 -, juris Rn. 33 f. zum Anspruch auf personelle Ausstattung), nicht hingegen die Feststellung eines in der Vergangenheit liegenden Verstoßes gegen das Landesgleichstellungsgesetz.
  • VG Berlin, 12.04.2022 - 61 K 15.21

    Sabbatical: Wegen "zeitweiliger Verhinderung" sind Nachrücker zu laden

    Auszug aus VG Berlin, 10.03.2023 - 5 K 631.22
    Eine Verhinderung der Frauenvertreterin liegt - wie auch im Personalvertretungsrecht (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 12. April 2022 - 61 K 15.21 PVL -, juris Rn. 17; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. August 2018 - 60 PV 8.17 -, juris Rn. 24; vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Mai 2020 - 5 P 5/19 -, juris Rn. 21 zu § 31 Abs. 1 Satz 2 des Bundespersonalvertretungsgesetzes a.F.) - vor, wenn die Frauenvertreterin objektiv, das heißt aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht in der Lage ist, ihre gesetzlichen Aufgaben und Pflichten wahrzunehmen (vgl. Wankel/Horstkötter a.a.O., § 16 LGG Rn. 1465).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht